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Gesetze und Richtlinien

  • Das Grundgesetz
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz
  • Die Ländergesetze
  • Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung
  • Die EU-Richtlinie
  • Die Gesetzgebung in der USA

Das Grundgesetz

Als Grundlage für die deutsche Gesetzgebung bildet auch auf dem Weg zur Barrierefreiheit das Grundgesetz die ursprüngliche Basis. Im Artikel 3 Abs. 3 wurde darin bereits im Juni 1996 festgehalten, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Das Behindertengleichstellungsgesetz

Um den Artikel 3 des Grundgesetzes genauer zu definieren und den technischen Entwicklungen seit der Änderung des Grundgesetztes 1996 Rechnung zu tragen, trat am ersten Mai 2002 das BGG in Kraft. Darin schafft der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für eine barrierefreie Gestaltung der Internetportale öffentlicher Institutionen und Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird in § 11 BGG auf den 31. Dezember 2005 befristet. 

Die Ländergesetze

Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben inzwischen das Behindertengleichstellungsgesetz durch eigene Ländergesetze erweitert. In weiteren Ländern liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf bereits vor.

Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung

Neben den Bundes- und Ländergesetzen wurde speziell für den Bereich der Informationstechnologie eine bundesweite Richtlinie fixiert. In der BITV vom Juli 2002 sind die technischen Anforderungen für einen barrierefreien Zugang festgelegt und Fristen für deren Umsetzung beschrieben.

Die EU-Richtlinie

Um die Gleichberechtigung behinderter Menschen in der modernen Informationsgesellschaft zu fördern, wurde im November 1999 die e-Europa-Initiative gegründet. Unter anderem ist es Ziel dieser Initiative, die Richtlinien der WAI bis 2002 und die „Design-for-All“-Standards bis 2003 einzuführen. Des weiteren wurde im Dezember 2000 eine eigene EU Richtlinie zur Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Menschen geschaffen.

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Die Gesetzgebung in den USA

Die USA nahmen auf dem Weg zur Gleichberechtigung eine Vorreiterrolle ein. Bereits 1990 wurde der ADA erlassen, welcher die Grundlage für den Abschnitt 508 bildet. Dieser bezieht sich ausschließlich auf die Informationsangebote der Bundesbehörden und schließt deren Zulieferer mit ein.