Open Source CMS
Das TYPO3 CMS.
TYPO3 Hosting.
Vorteile von TYPO3.
Beratung u. Konzeption.
TYPO3 Schulungen.
Barrierefreie Websites.
Open Source.
Investitionssicherheit.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Grundgesetz, Art.3, Abs.3)
Was bedeutet Barrierefreiheit?
„Barrierefreiheit“ beschreibt den ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet in erster Linie für behinderte Internetnutzer.
Blinde Surfer müssen sich beispielsweise den Text einer Webseite mit einem speziellen Browser vorlesen lassen und sind so auf eine sinnvolle Gliederung der Inhalte und auf aussagekräftige Textbeschreibungen für Bilder angewiesen. Werden auf einer Seite diverse Inhalte farblich gegliedert bzw. werden Farben mit inhaltlichen Bedeutungen belegt, sind farbenblinde Nutzer auf eine kontrastreiche Graustufendarstellung angewiesen. Denn nur so bleiben die Farbunterscheidungen für sie sichtbar. Besucher mit ausgeprägter Sehschwäche sind darüber hinaus besonders auf variable Schriftgrößen angewiesen, damit sie die Inhalte auch in sehr großer Schrift anschauen und lesen können. Missachtet eine Seite diese und andere wichtige Kriterien der Barrierefreiheit, schließt sie Nutzergruppen mit Behinderungen weitgehend aus und läuft Gefahr ihren Adressatenkreis erheblich zu verkleinern – schließlich wird das Internet gerade von behinderten Usern überproportional häufig genutzt.
Schaffung barrierefreier Informationstechnik
Die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz" sieht vor, dass bis spätestens Ende Dezember 2005 Sehbehinderte, Gehörlose oder Menschen mit eingeschränkter Motorik Leistungen im Internet von Körperschaften des öffentlichen Rechts problemlos nutzen können müssen. Öffentliche Einrichtungen wie Behörden oder Ämter müssen die so genannte Barrierefreiheit bis dahin realisiert haben. Davon unabhängig nimmt barrierefreies Webdesign einen wachsenden Stellenwert ein: Nach Ergonomie-Richtlinien entwickelte Websites ermöglichen nicht nur Menschen mit Handicap ungehinderten Zugang, sie erleichtern allen Besuchern die Bedienung.
Barrierefrei - Was ist das?
Laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §4) sind barrierefrei "[...] bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Ein barrierefreier Internetauftritt ermöglicht jedem Sitebesucher, unabhängig von seinen persönlichen und technischen Umständen, alle Inhalte zu lesen und alle Interaktionsmöglichkeiten zu nutzen.
Warum Barrierefrei?
Blinde Internetnutzer können Textinformationen einer Internetseite mit einem Braillereader ertasten oder über eine Sprachausgabe hören. Alle Grafiken und Bilder müssen daher bei einem barrierefreien Webauftritt mit alternativem Text beschrieben werden. Für sehbehinderte oder farbenblinde Menschen muss sich Farbkontrast und Schriftgröße einer Website individuell einstellen lassen.
Nicht nur blinde Menschen, sondern auch Menschen mit eingeschränkter Motorik steuern den Cursor mit der Tastatur. Die Navigation eines Webauftritts muss so programmiert sein, dass eine einfache und schnelle Orientierung möglich ist.


